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Unter Sondereigentumsverwaltung oder Mietverwaltung versteht man die Verwaltung der einzelnen Eigentumswohnungen bzw. Gewerbeeinheiten. Der WEG-Verwalter kümmert sich stets nur um das gemeinschaftliche Eigentum. Die Aufgaben des Verwalters bei der Verwaltung von Sondereigentum können gerne im Mietverwaltungsvertrag nachgelesen werden. Der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung kann schon bei der Vermietung seiner Wohnung entscheidende Fehler machen, die gar nicht, oder nur schwer wieder zu beheben sind. Dies beginnt mit der Suche, nach einem geeignetem Mieter. Üblicher Weise stehen dem Vermieter nur wenige Möglichkeiten zur Verfügung, die Bonität eines Interessenten zu überprüfen. Im Falle der Vermietung durch einen guten Makler, ist zwar das Risiko eines Fehlgriffes geringer, aber was ist dann mit dem Abschluss des Mietvertrages. Wer hier die falschen Umlageschlüssel verwendet, oder gar vergisst die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft mit dem Mieter kongruent zu vereinbaren (z.B. Hausordnung, Umlage von Hausmeister, Wartungsverträgen, etc.) kann es nachher sehr schwer haben. Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, ist es für die Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen ratsam, den WEG-Verwalter mit der Verwaltung seines Sondereigentums zu beauftragen. Die Berechnung erfolgt in einer pauschalen Verwaltergebühr je Wohneinheit. Die Vertragslaufzeit kann frei vereinbart werden und endet generell bei einem eventuellem Verkauf der Wohnung.Doch selbst in dieser Zeit kann der Eigentümer die Sondereigentumsverwaltung jederzeit zum Ablauf des Jahres ohne Angabe von Gründen, kündigen. IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
Die Aufgaben können natürlich von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich sein. Daher kann diese Liste nach den persönlichen Vorstellungen des Eigentümers modifiziert werden. Gerne besprechen wir Ihre |
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